(Beratung als Kinderschutzfachkraft nach §§8a und b, SGBVIII)
Während eines akuten Vorkommnis (evtl. mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung) entstehen meist unterschiedlichste Dynamiken. Hier unterstütze ich kleine Teams, bestehend nur aus der Leitung und den Kolleginnen und Kollegen, die das Kind bzw. den oder die Jugendliche im Kontakt haben bzw. betreuen. Wir erstellen kleinste Schritte für einen Handlungsplan, hinter dem alle Beteiligten mit ihrer Haltung stehen können. Im Fokus steht immer der Schutz für den oder die Betroffene.
Diese Möglichkeit geht immer auch telefonisch oder online. Wenn Sie einen akuten Verdacht haben, rufen Sie gerne an.
Beratung und Begleitung von Schutzkonzepten
Seit einigen Jahren ist es für Anbieter*innen von Kinder- und Jugendhilfe Voraussetzung, ein individuelles Schutzkonzept erstellt zu haben. Viele (Sport- und Freizeit-) Vereine kommen diesem Anspruch ebenfalls nach, indem sie für den Jugendbereich ihre Übungsleiter*innen und Trainer*innen speziell sensibilisieren und fortbilden. Hier wird z.B. zusätzlich ein Ehrenkodex erstellt und unterschrieben und ein Führungszeugnis verlangt. Auch im Bereich Schule ist es ebenfalls Pflicht geworden, sich mit einem Schutzkonzept zu befassen.
Zum Glück für den Kinderschutz! Diese Auflagen sind seit Jahren Forderungen des Unabhängigen Beauftragten aus Berlin, Johannes-Wilhelm Rörig. Inhalte eines solchen Konzeps sind u.a. Beschwerdemanagement, Risikoanalyse, Verdachtsabklärung und Handlungsleitfaden.
Kommt es also innerhalb der oben genannten Einrichtungen zu sexuellen Grenzüberschreitungen oder sogar zu sexuellen Strafdelikten, wird dieses Schutzkonzept das weitere Vorgehen bestimmen. Spätestens jetzt wird sich zeigen, wie hilfreich es ist.
Ich biete diesbezüglich Beratung und Begleitung an; gerne präventiv, aber auch in akuten Situationen nach einer Grenzüberschreitung oder eines Sexualdelikts.
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